Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von Lumis Business · Stand: 12.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software Lumis Business, die von der Dandler Consulting, Inhaber Manuel Dandler, Zum Hafen 22, 56841 Traben-Trarbach (nachfolgend „wir") über business.getlumis.de bereitgestellt wird.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an eingetragene Vereine und gemeinnützige Einrichtungen. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Lumis Business ist eine Software zur Verwaltung von Energielieferstellen. Sie bildet Lieferstellen, Zähler, Verträge, Preise, Fristen und Rechnungen ab, überwacht Kündigungstermine und unterstützt bei der Prüfung von Abrechnungen.
(2) Die Software wird als Dienst über das Internet bereitgestellt. Der Kunde erhält keine Kopie der Software und kein Eigentum daran, sondern das einfache, nicht übertragbare Recht, sie während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß zu nutzen.
(3) Zusätzlich zur Software erbringen wir auf Wunsch begleitende Leistungen, etwa die Aufnahme des Bestands, die Pflege von Vertragsdaten und die Erinnerung an Fristen. Diese Leistungen erbringen wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(4) Wir sind kein Energieversorger. Verträge über die Lieferung von Strom, Gas oder Wärme kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versorger zustande. Wir vermitteln solche Verträge lediglich und werden nur tätig, wenn der Kunde einem konkreten Vorschlag ausdrücklich zustimmt.
(5) Wir erbringen keine Rechts- und keine Steuerberatung. Hinweise zu Fristen, Kündigungen oder Abrechnungen sind kaufmännische Einschätzungen, keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Zugang anlegt und wir diesen freischalten. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sie aktuell zu halten.
§ 4 Preise und kostenfreie Nutzung
(1) Die Nutzung ist kostenlos, solange der Kunde höchstens 14 Lieferstellen in der Software führt. Der Funktionsumfang ist dabei nicht eingeschränkt.
(2) Für Vereine, Schulen, Kindergärten, gemeinnützige Träger und soziale Einrichtungen ist die Nutzung dauerhaft und unabhängig von der Zahl der Lieferstellen kostenlos. Wir schalten dies nach Vorlage eines geeigneten Nachweises frei, etwa eines Freistellungsbescheids, einer Satzung oder eines Registerauszugs.
(3) Ab der 15. Lieferstelle beträgt das Entgelt 9,99 € je Monat bei jährlicher Zahlung oder 15,99 € je Monat bei monatlicher Zahlung, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Entgelt ist von der Zahl der Lieferstellen unabhängig; es fällt bei 15 Lieferstellen in gleicher Höhe an wie bei 200.
(4) Überschreitet der Bestand die Grenze von 14 Lieferstellen, wird der Zugang nicht automatisch kostenpflichtig. Wir weisen den Kunden vorher darauf hin; die kostenpflichtige Nutzung beginnt erst mit seiner ausdrücklichen Zustimmung. Bis dahin bleiben bereits erfasste Lieferstellen sichtbar; die Aufnahme weiterer Lieferstellen kann bis zur Entscheidung ausgesetzt werden.
(5) Die Abrechnung erfolgt im Voraus über unseren Zahlungsdienstleister. Bei jährlicher Zahlung wird der Jahresbetrag zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
(6) Sinkt der Bestand wieder auf höchstens 14 Lieferstellen, endet die Zahlungspflicht von selbst. Dabei gilt:
- Bei jährlicher Zahlung endet der Vertrag sofort. Den noch nicht genutzten Teil des im Voraus gezahlten Entgelts erstatten wir zeitanteilig taggenau auf das verwendete Zahlungsmittel. Gerechnet wird nach der tatsächlichen Länge des Abrechnungszeitraums; angefangene Tage gelten als genutzt.
- Bei monatlicher Zahlung bleibt der bereits bezahlte Monat vollständig bezahlt und wird nicht anteilig erstattet. Zum Ende dieses Monats endet der Vertrag; danach wird nichts mehr abgebucht.
- Steigt der Bestand vor Ablauf des bezahlten Zeitraums wieder über 14 Lieferstellen, läuft der Vertrag unverändert weiter. Ein erneuter Abschluss ist nicht erforderlich.
(7) Wir dürfen die Entgelte mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der kostenlose Zugang läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden.
(2) Der kostenpflichtige Zugang läuft je nach Wahl einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder die Software missbräuchlich nutzt.
(4) Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden seine Daten auf Anforderung 30 Tage lang in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach löschen wir sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Wir bemühen uns um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt unseres Rechenzentrums. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die wir nach Möglichkeit ankündigen und in verkehrsarme Zeiten legen, sowie Störungen, die wir nicht zu vertreten haben.
(2) Bei kostenloser Nutzung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, auf Störungsbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist oder auf den Fortbestand einzelner Funktionen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er teilt uns unverzüglich mit, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der von ihm eingestellten Daten berechtigt ist und dass die Angaben zutreffen. Die Richtigkeit der von ihm hochgeladenen Rechnungen und Verträge können wir nicht überprüfen.
(3) Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner vertraglichen Fristen gegenüber seinen Versorgern selbst verantwortlich. Unsere Erinnerungen sind eine Unterstützung und entbinden ihn nicht von dieser Verantwortung.
(4) Der Kunde darf die Software nicht so nutzen, dass ihr Betrieb beeinträchtigt wird, und sie nicht automatisiert in einem Umfang abfragen, der über die übliche Nutzung hinausgeht.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen wir auf sein Verlangen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Wir dürfen Unterauftragnehmer einsetzen, derzeit für Serverbetrieb, Mailversand, Zahlungsabwicklung und das Auslesen von Dokumenten. Wir wählen sie sorgfältig aus, verpflichten sie schriftlich auf das Datenschutzniveau dieses Vertrags und bleiben dem Kunden gegenüber verantwortlich. Die jeweils aktuelle Liste steht in der Datenschutzerklärung.
(4) Beide Seiten behandeln Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Das gilt auch nach Vertragsende fort.
§ 9 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) Beim Auslesen hochgeladener Rechnungen und Verträge setzen wir ein KI-gestütztes Verfahren ein. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung stehen in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Ergebnisse dieses Verfahrens sind Vorschläge. Sie werden vor der Übernahme durch eine natürliche Person geprüft. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung findet nicht statt.
(3) Der Kunde kann dem Einsatz jederzeit formlos widersprechen. Wir erfassen die Unterlagen dann von Hand; am Leistungsumfang ändert sich dadurch nichts.
(4) Für die inhaltliche Richtigkeit der erfassten Werte gilt § 7 Abs. 2: Maßgeblich sind die vom Kunden eingereichten Originalunterlagen.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das für zwölf Monate gezahlte Entgelt.
(3) Bei kostenloser Nutzung haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für wirtschaftliche Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde eine Frist versäumt oder einen Vorschlag nicht annimmt.
(5) Der Kunde bleibt verpflichtet, ihm zumutbare Vorkehrungen zur Datensicherung zu treffen.
§ 11 Vergütung durch Dritte
Nimmt der Kunde einen von uns vorgelegten Vorschlag an und schließt er daraufhin einen Vertrag mit einem Energieversorger, erhalten wir von diesem eine Vermittlungsprovision. Für den Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Auf Nachfrage legen wir offen, ob und in welcher Höhe wir für einen konkreten Vorschlag vergütet werden.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung der Software erforderlich wird und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wittlich, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
